Honorar-Immobiliardarlehensberater

honorar-immobiliardarlehensberater

Für eine unabhängige Beratung zur Immobilienfinanzierung gibt es das Berufsbild des sogenannten Honorar-Immobiliardarlehensberater nach § 34i GewO (Gewerbeordung); kurz: Honorar-Darlehensberater. Wer eine unabhängige Beratung zu grundrechtlich abgesicherten Immobiliendarlehen anbietet, oder als unabhängiger Honorar-Immobiliardarlehensvermittler auftritt

  • 👉 darf keine Provisionen oder sonstige Zuwendungen von Darlehensgebern annehmen
  • 👉 muss aus einer hinreichenden Anzahl von geeigneten Verträgen aus dem Markt auswählen können und auf Geeignetheit prüfen
  • 👉 es darf keine Abhängigkeit zum Darlehnsgeber bestehen
  • 👉 verfügt über die Erlaubnis nach § 34i GewO

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