Arbeitnehmersparzulage Sperrfrist

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Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen ansparen, dabei gilt eine Sperrfrist. Durch diese Sparzulage sollen Arbeitnehmer motiviert werden, regelmäßig Geld in bestimmte Anlageformen einzuzahlen und somit ihr Vermögen aufzubauen.

Voraussetzungen für die Arbeitnehmersparzulage

Eine wichtige Voraussetzung, um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, sind die Einkommensgrenzen und das Einhalten einer Sperrfrist. Das zu versteuernde Einkommen darf bestimmte Obergrenzen nicht überschreiten, um förderberechtigt zu sein. Die genauen Einkommensgrenzen variieren je nach Familienstand und Kinderzahl. Ehepaare haben zum Beispiel höhere Einkommensgrenzen als Alleinstehende. Es lohnt sich also, im Vorfeld zu prüfen, ob das eigene Einkommen innerhalb der Grenzen liegt, um die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen zu können.

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