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Krankentagegeld PKV - besser mit Krankengeld 

Das Krankentage PKV (KTG) schützt Dich vor Einkommensverlusten bei Krankheit oder wegen eines Unfalls.

Das Krankengeld wird als Krankenzusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenkasse oder Privaten Krankenversicherung geführt. Im Leistungsfall wird das PKV Krankentagegeld über die Dauer des Versicherungsfalls gezahlt.

Private Krankentagegeldversicherungen werden über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, eine Höchstzahlungsdauer wie beim gesetzlichen Krankengeld besteht nicht.

Leistung der Krankentagegeldversicherung

Die Versicherungsleistung sieht einen festgelegten Tagessatz pro Tag der Arbeitsunfähigkeit vor. Das Krankentagegeld wird nach Ablauf der sogenannten Karenzzeit gezahlt. Die Karenzzeit ist eine festgelegte leistungsfreie Zeit vor dem Zahlbeginn. Bei Arbeitnehmern beträgt die Karenzzeit beispielsweise 6 Wochen oder 42 Tage. Im Anschluss an eine Karenzzeit wird der vereinbarte Krankentagegeldsatz gezahlt. Die Karenzzeit kann beliebig festgelegt werden, in der Regel geht 2, 3 oder 6 Wochen, 180 oder 360 Tage. Gerade bei längeren Lohnfortzahlungen oder bei Selbständigen/Freiberuflern ist eine passgenaue Karenzzeit wichtig. Die gesetzliche Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber beträgt 6 Wochen. Ein vereinbartes Krankentagegeld darf der Höhe nach nicht das tatsächliche Einkommen vor der Krankheit übersteigen. Zur Einkommenshöhe wird ein Durchschnitt der letzten 12 Monate gebildet.

Wichtiges zum Krankentagegeld

  • Vereinbarter täglicher Tagessatz um Dein wegfallendes Einkommen auszugleichen

  • Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen möglich

  • Zwingend bei Versicherten einer Privaten Krankenversicherung und Selbständigen, da keine GKV Leistung

  • Regelmäßge Prüfung der Krankentagegeldhöhe ist wichtig, da Einkommen und Verdienst steigen. Idealerweise mit einem Berater Private Krankenversicherung.

  • Gutverdiener besitzen einen besonders hohen Absicherungsbedarf, da das gesetzliche Krankengeld der Höhe nach begrenzt ist.

  • Krankentagegeld ist steuerfrei

Must-have für gesetzliche Krankenversicherte

Beim Abschluss einer Privaten Krankenversicherung sollte das Krankentagegeld die aktuelle Einkommenssituation passgenau abbilden. Aber Vorsicht: Im Laufe der Zeit driften Einkommen und ursprünglich festgelegtes Krankentagegeld auseinander. Gute PKV-Anbieter bieten deshalb dynamische Anpassungsmöglichkeiten in ihrem Krankentagegeld an, damit kann sowohl der Inflation als auch der Verdienststeigerung Rechnung getragen werden. Zusätzlich sollte ein Versicherungsberater die Absicherungshöhen von Zeit zu Zeit überprüfen.

Pflicht für GKV-Versicherte

Durch die Limitierung des gesetzlichen Krankengeldes besteht eine Lücke für jeden gesetzlichen Krankenversicherten. Diese Differenz sollte immer mit einem Krankentagegeld geschlossen werden, und ist eine Basisabsicherung für kleines Geld mit großer Wirkung.

Beispielrechnung zur Krankentagegeldlücke

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Beispielrechnung Krankentagegeldbedarf

Bruttolohn 4200,- Euro; Nettolohn 2340,- Euro; KTG-Anspruch 2106,- Euro minus Sozialabgaben (zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) 253,25 Euro ergibt ein Nettokrankentagegeld von 1852,75 Euro. Der Bedarf beträgt damit gerundet auf volle 5,- Euro = 20,00 Euro. Die Versorgungslücke ist monatlich 487,- Euro groß und auf Dauer von 72 Wochen sogar 8088,- Euro.

Unterschied Krankentagegeld und Krankengeld

Zwei Begriffe werden in diesem Zusammenhang gerne vermischt: Das Krankengeld mit dem Krankenhaustagegeld verwechselt. Die gesetzliche Krankenkasse GKV (Achtung: Kasse nicht Versicherung) zahl das Krankengeld, die PKV Private Krankenversicherung zahlt das Krankentagegeld. Gesetzlich Versicherte sollten das Krankentagegeld als Ergänzung zum Krankengeld führen. Privatpatienten haben ausschließlich ein Krankentagegeld. Gerade gutverdienende Angestellte, Freiberufler und Selbständige sind auf eine ausreichende Absicherung angewiesen. Beide Gelder sind über die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die der behandelnde Arzt ausstellt, zu beantragen.

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Krankentagegeld im Mutterschutz

Der Mutterschutz gilt für die Krankentagegeldversicherung als Versicherungsfall. Der Versicherer zahlt das vereinbarte Krankentagegeld über die Dauer des Mutterschutzes. Vorausgesetzt wird eine Mindestversicherungsdauer beim Anbieter von mindestens acht Monaten. Das ist wichtig, da insbesondere für Privatversicherte der Beitrag während des Mutterschutzes und der Elternzeit weiter zu zahlen ist.

Unterschied des Krankentagegelds zum Krankenhaustagegeld

Ein Krankenhaustagegeld wird nur bei einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus als festgelegter Tagessatz pro stationärem Tag gezahlt. Ein Krankentagegeld wird immer gezahlt, unabhängig ob stationär oder ambulant krank. Ob ein Krankenhaustagegeld sinnvoll ist, kommt auf den Einzelfall an.

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