🎯 Keyfacts: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) ist steuerlich absetzbar und bietet damit eine attraktiven steuerlichen Vorteil und wichtigen elementaren Schutz. Durch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge kannst Du als Versicherter deine effektiven Versicherungskosten senken und gleichzeitig für den Ernstfall vorsorgen. Es lohnt sich also, genauer beim Thema Berufsunfähigkeitsversicherung hinzusehen und die steuerlichen Vorteile einer BU oder BUZ zu nutzen.
Sind Deine Beiträge zur BU oder BUZ steuerlich absetzbar?
💡 Die Beiträge für die Private Berufsunfähigkeitsversicherung sind in der Steuererklärung 2025 und 2026 prinzipiell absetzbar. Was Du dazu wissen musst, und welchen Anspruch Du gegenüber dem Finanzamt hast findest Du hier:
👉 In der Steuererklärung lassen sich die sogenannten Vorsorgeaufwendungen absetzen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den Vorsorgeaufwendungen.
Vorsorgeaufwendungen sind alle Ausgaben, mit denen du für Deine Zukunft vorsorgst. Die Vorsorgeaufwendungen sind in Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen unterteilt.
Viele Versicherungen fallen unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
✅ Die Berufsunfähigkeitsversicherung BUZ ist steuerlich absetzbar, da Sie eine sonstige Vorsorgeaufwendung ist.
Zusätzlich noch die Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherungen, Lebensversicherung, Private Krankenversicherung (der Teil über der Basisabsicherung), private Pflegeversicherungen. Aber auch Rentenversicherungen mit Beginn vor 2005. Auf der anderen Seite sind private Rentenversicherungen oder eine ETF Rentenversicherung sind nicht absetzbar.
Viele Versicherte fragen sich, ob die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar ist. Eine wichtige Unterscheidung, die dabei getroffen werden muss, ist die zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung als eigenständiger Vertrag und einer Zusatzversicherung.
Bei einer eigenständigen BU-Versicherung zahlt die Versicherung im Ernstfall eine monatliche Rente, die Dich bei Krankheit oder Unfall finanziell absichert. Diese Versicherung kann steuerlich abgesetzt werden. Eine Zusatzversicherung hingegen wird meist in Kombination mit einem weiteren Vertrag abgeschlossen. Beide Zusatzrenten ergänzen eventuell die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese ist in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Es lohnt sich also in der Berufsunfähigkeitsversicherung Beratung, genau auf die Vertragskonditionen zu achten, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.
Eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ kann als Vorsorgeaufwendung in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
✅ Der § 10 Abs. 1 Nr. 3 a EStG (Einkommensteuergesetz) regelt, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar ist. Es gelten allerdings Höchstbeträge für ein Jahr.
Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen, und damit Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie Beiträge zur Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen fallen unter die Regel.
👉 Die absetzbaren Abzugshöchstbeträge liegen bei 2800 Euro für Selbständige und Freiberufler . Voraussetzung ist, dass keine steuerfreien Zuschüsse zu einer Krankenversicherung oder Beihilfe fließen.
👉 Abzugsfähig sind 1900 Euro für Arbeitnehmer, Rentner und Beamte . Für Ehepaare sind 3800 Euro steuerlich berücksichtigungsfähig.
📢 Leider fallen auch die gezahlten Basispflege- und Basiskrankenversicherungsbeiträge unter diese Höchstbeträge des § 10 Abs. 4 EstG, und damit ist in der Regel "kein Platz mehr" für die Beiträge zu einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung!
Die obige Regelung gilt auch für die Absetzbarkeit einer Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) in der Steuererklärung.
Es sind maximal 1900 Euro für Beamte auf Lebenszeit und entsprechend 3800 Euro für verheiratete Beamte absetzbar. In aller Regel sind auch hier die Höchstbeiträge durch den Ansatz der Privaten Krankenversicherung bereits ausgeschöpft.
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TIPP: Kombination mit weiterem Hauptvertrag
Hast Du eine BUZ oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in Kombination mit einem geförderten Altersvorsorgevertrag, gelten die steuerlichen Regeln zur Absetzbarkeit des geförderten Vertrags.
Ein Hauptvertrag ist zum Beispiel eine Rürup-Rente , ein Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge oder ein ETF Riester Rente. Die BUZ ist dann unabhängig der Regelungen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, als Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar!
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Kombination mit Basisrente (Rürup)
Tipp: Besonders beliebt ist die Möglichkeit der Kombination einer Basisrente (spricht Rürup-Rente 2025) mit einer BU-Versicherung. Ist der Beitragsanteil der BUZ geringer als der Beitragsanteil zur Basisrente, dann lässt sich der gesamte Beitrag der Altersvorsorge beim Finanzamt steuerlich absetzen . Das Verhältnis darf höchstens 51 Prozent zu 49 Prozent betragen.
Im Jahr 2025 gilt die Höchstgrenze von 58.688 Euro für Verheiratete und 29.344 Euro für Ledige Steuerzahler.
⚠️ Vorsicht ist allerdings im Leistungsfall der BU Versicherung geboten. Die Leistung wird dann nicht mit dem Ertragsanteil versteuert. Es gelten die steuerlichen Regelungen des Hauptvertrags, welche zu höheren steuerlichen Abzügen führt.
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Beispiel einer BU Leistung
Die Leistung einer BU-Rente aus einem Basisrentenvertrag oder einer betrieblichen Altersvorsorge beträgt 3000 Euro monatlich. Der steuerpflichtige Teil ist damit 100 Prozent oder 36.000 Euro im Jahr. Nach Abzug des des Grundfreibetrag (2025: 12.096 Euro) verbleibt eine steuerpflichtige Summe von 17.904 Euro. Diese Summe wird nun mit dem persönlichen Steuersatz in voller Höhe besteuert.
👉 Die unterschiedliche steuerlich Behandlung einer Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall ist Verbrauchern oft unbekannt. Eine Versicherungsberatung ist vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert!
Die Leistung einer Berufsunfähigkeitsversicherung unterliegt der Steuer.
Bei der privaten selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung unterliegt die Leistung als abgekürzte Leibrente der Ertragsanteilsbesteuerung. Die Kürzung fällt um so geringer aus, je kürzer der Rentenbezug ausfällt.
Der steuerpflichtige Anteil ist im § 55 Abs. 2 EStDV geregelt:

besteuerung einer berufsunfähigkeiitsversicherung
Die eigenständige BU von 2500 Euro wird im Musterfall durch die Steuer und Beiträge zur Krankenversicherung geschmälert.
Bei der privaten selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung unterliegt die Leistung als abgekürzte Leibrente der Ertragsanteilsbesteuerung. Die Kürzung fällt um so geringer aus, je kürzer der Rentenbezug ausfällt.
Die effektive monatliche Rente liegt bei 1979,44 Euro Netto (Brutto 2.500 Euro)
Bei einer 20-jährigen Bezugsdauer ist der steuerpflichte Anteil der BU 21 Prozent, bei 12 Jahren 12 Prozent und bei lediglich 5 Jahren noch 5 Prozent.
Analog zum vorherigen Beispiel und einer Rente von 3000 Euro und einer Bezugszeit von 20 Jahren und damit 21 Prozent steuerpflichtigem Ertrag, würden lediglich 7560 Euro zur Steuer herangezogen (3000 BU-Rente x 12 Monate x 21 Prozent). Bei einem Freibetrag von 12.096, wäre die Steuer gleich Null.
👉 Wird eine Berufsunfähigkeitsrente aus einem Basisrentenvertrag gezahlt liegt der steuerpflichtige Anteil bei 83,5 Prozent im Jahr 2025. Steuerfrei aus der Rürup-Rente sind damit 17,5 Prozent.