Die Vorauszahlung von PKV Beiträgen ist ein Konzept, das von vielen Privatversicherten genutzt wird, um bei den Ausgaben für die private Krankenversicherung zu sparen. Wie Du durch die PKV Vorauszahlung Deiner Beiträge leicht 2.000 bis 5.000 Euro sparst, erfährst Du hier.
👉 Die Möglichkeit die Vorauszahlung von PKV Beiträgen zu nutzen, besteht darin, sie als Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen. Unter bestimmten Voraussetzungen können PKV Beiträge als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden. Dazu gehören auch Vorauszahlungen. Allerdings solltest Du als Versicherter immer die geltenden steuerlichen Bestimmungen prüfen und gegebenenfalls einen Versicherungsexperten oder Steuerberater zu Rate ziehen, um sicherzustellen, dass Du alle entsprechenden Voraussetzungen erfüllst.
Inhaltsverzeichnis
- Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben
- Mit PKV Vorauszahlung Steuern sparen
- Was passiert bei der Vorauszahlung von PKV Beiträgen
- Für wen lohnt sich die Vorauszahlung der Krankenversicherungsbeiträge
- Du solltest weitere Versicherungen haben
- Vorauszahlung von PKV Beiträgen für Arbeitnehmer
- BAP und Erhöhungen der PKV Beiträge
- Fazit
Abhängig von Deiner Berufsgruppe, ob Selbständig oder Angestellt/Beamter, kannst Du 2800 Euro bzw. 1900 Euro jährlich als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer absetzen. Als Ausgabe können in der Regel Beiträge zu Versicherungen geltend gemacht werden. Leider sind die oben genannten Vorsorgeaufwendungen, durch die gezahlten PKV Beiträge bereits ausgeschöpft. Deine Beiträge zur Privaten Krankenversicherung dürfen in Höhe des Basistarifs (Versicherungsschutz der einer gesetzlichen Krankenkasse und damit einem Grundschutz gleichsteht) unbegrenzt hoch abgesetzt werden. Dies sind in der Regel zirka 80 Prozent der Prämien.
Seit dem Jahr 2020 lassen sich gemäß §10 EstG Vorauszahlungen der Krankenversicherungsbeiträge von bis zu 3 Jahren absetzen (ehemals 2,5 Jahre). Dadurch entsteht ein hoher Steuervorteil, der eventuell je nach PKV Gesellschaft noch durch ein Skonto auf die Beiträge ergänzt wird.
Durch eine Vorauszahlung werden die oben genannten Vorsorgeaufwendungen nicht mehr durch die PKV Beiträge ausgeschöpft und somit „wieder frei“ für zusätzliches Absetzungspotential. Die erfolgte Vorauszahlung ist im Zahlungsjahr verbucht. Die zusätzlichen Sonderausgaben erhöhen folglich insgesamt die Absetzbarkeit.
Selbständig | Angestellt | ||
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Beitragsjahr | Ohne Vorauszahlung | Mit 3 Jahren Vorauszahlung | Mit 3 Jahren Vorauszahlung |
2023 | |||
KV-Beitrag laufendes Jahr | 7.680 Euro | 7.680 Euro | 7.680 Euro |
Beitrag für 3 Jahre im Voraus (2024-2026) | 28.800 Euro | 28.800 Euro | |
abzüglich Skonto 3% | 864 Euro | 864 Euro | |
Vorauszahlung | 27.936 Euro | 27.936 Euro | |
berücksichtigungsfähig als Vorsorgeaufwendungen ca. 80 Prozent | 22.349 Euro | 22.349 Euro | |
Weitere Vorsorgeaufwendungen | |||
2024 | |||
KV-Beitrag laufendes Jahr | 7.680 Euro | ||
weitere Vorsorgeaufwendungen | 2.800 Euro | 1.900 Euro | |
2025 | |||
KV-Beitrag laufendes Jahr | 7.680 Euro | ||
weitere Vorsorgeaufwendungen | 2.800 Euro | 1.900 Euro | |
2026 | |||
KV-Beitrag laufendes Jahr | 7.680 Euro | ||
weitere Vorsorgeaufwendungen | 2.800 Euro | 1.900 Euro | |
Gesamt Abzugsfähig (2023-2026) | 30.720 Euro | 38.429 Euro | 35.729 Euro |
Differenz | 7.709 Euro | 5.009 Euro | |
Höchststeuersatz 42% | 3.238 Euro | 2.104 Euro | |
Ersparnis aus Skonto | 864 Euro | 864 Euro | |
Gesamtersparnis | 4.102 Euro | 2.968 Euro |
Es lohnt sich für jeden PKV Versicherten, der über die notwendigen liquiden Mittel verfügt, die Jahreszahlungen zur Privaten Krankenversicherung zu erbringen. Unabhängig vom Berufsstatus lohnt es sich für Selbständige und Freiberufler, Angestellte und Beamte. Die Ersparnis in absoluter Höhe ist beachtlich (s. obiges Beispiel).
✅ Die Vorauszahlung der Höhe und Dauer nach ist von deiner Privaten Krankenversicherung abhängig. Das mögliche Skonto ebenfalls
✅ Steuerlich sind maximal 3 Jahre möglich, kürzer geht immer
✅ Die Zahlung der Beiträge muss im jeweiligen Jahr rechtzeitig vor Jahresende erfolgen
✅ Im Todesfall findet leider keine Erstattung der „zu viel“ gezahlten Beiträge statt. Die Krankenversicherung darf die Prämien dem Versicherungskollektiv zu Gute kommen lassen.
Den skizierten Steuervorteil erhältst Du über Deine Steuererklärung und auch nur dann, wenn Du für die Folgejahre zusätzliche Versicherungen zum absetzen über die Vorsorgeaufwendungen besitzt. Versicherungen die sich über die Vorsorgeaufwendungen absetzen lassen sind, u.a. die Berufsunfähigkeitsversicherung Beratung, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung oder Risikolebensversicherung.
Die Vorauszahlung der PKV Beiträge kann sinnvoll sein, sollte aber im Vorfeld mit einem Berater Privaten Krankenversicherung mit einem Versicherungsmakler besprochen und geklärt werden. Der Berater kann Dir die Vorteile und Möglichkeiten für Deinen persönlichen Vertrag erklären.